Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mindful Lead – Hundetraining & Dogwalking
Inhaberin: Jana Schild
Afrikanische Str. 118
13351 Berlin
E-Mail: info@mindfullead.de
Telefon: 0155 11272641
Stand: 30. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Mindful Lead, Inhaberin Jana Schild, und ihren Kunden über die angebotenen Dienstleistungen.
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Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
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Erstgespräche und Verhaltensanalysen
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Einzelcoaching und individuelles Hundetraining
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Onlinecoaching
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Videoanalysen
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Social Walks
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Gruppenkurse
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Workshops und sonstige Gruppenangebote
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Dogwalking in Gruppen
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Einzelwalks
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sonstige individuell vereinbarte Leistungen rund um Hundetraining und Hundebetreuung
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Kunde ist die Person, die die jeweilige Leistung bucht.
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Ist der Kunde nicht selbst Halter oder Eigentümer des Hundes, versichert er, zur Buchung sowie zu den für die Durchführung notwendigen Entscheidungen berechtigt zu sein.
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Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mindful Lead ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 2 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
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Inhalt, Umfang, Dauer, Ort und Preis einer Leistung ergeben sich aus:
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der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf mindfullead.de,
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der Buchungsbestätigung,
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einem individuellen Angebot oder
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einer ausdrücklich getroffenen Vereinbarung.
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Die auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder anderen Werbemitteln dargestellten Leistungen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
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Mindful Lead führt die Leistungen nach fachlicher Einschätzung und unter Berücksichtigung des jeweiligen Hundes, seines Verhaltens, seines Gesundheitszustands, seiner Belastbarkeit sowie der konkreten Situation durch.
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Eine bestimmte Trainingsmethode oder ein bestimmter Ablauf kann nicht verlangt werden, wenn Mindful Lead diesen fachlich, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Tierwohls nicht für vertretbar hält.
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Maßnahmen, die gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen oder nach fachlicher Einschätzung das Wohl des Hundes erheblich beeinträchtigen würden, werden nicht durchgeführt.
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Mindful Lead darf den geplanten Ablauf einer Leistung anpassen, wenn dies aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustands eines Hundes, der Gruppendynamik, der Witterung, der örtlichen Gegebenheiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 3 Vertragsschluss und Kommunikation
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Eine Anfrage des Kunden stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
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Der Vertrag kommt zustande, wenn:
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Mindful Lead eine Buchung in Textform bestätigt,
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über ein eingesetztes Buchungssystem eine verbindliche Buchungsbestätigung erfolgt oder
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mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Leistung begonnen wird.
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Als Textform gelten insbesondere E-Mail sowie vereinbarte Messenger-Dienste.
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Mindful Lead kann eine Anfrage ablehnen, insbesondere wenn:
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keine ausreichenden Kapazitäten bestehen,
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das gewünschte Angebot fachlich nicht passend erscheint,
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Sicherheitsbedenken bestehen,
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Voraussetzungen für die jeweilige Leistung nicht erfüllt sind oder
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eine Betreuung oder ein Training im konkreten Fall nicht verantwortbar erscheint.
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Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags oder Aufnahme in ein bestimmtes Angebot besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlung
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Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.
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Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung, dem individuellen Angebot oder der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung angegebenen Preise.
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Die angegebenen Preise sind Endpreise.
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Soweit Mindful Lead die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
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Zusätzliche Fahrtkosten oder Anfahrtspauschalen werden nur berechnet, wenn dies vor der Buchung angegeben oder individuell vereinbart wurde.
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Einzeltermine sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt diese sieben Kalendertage ab Rechnungsdatum.
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Gruppenkurse, Workshops, Trainingspakete und vergleichbare Angebote können vollständig im Voraus in Rechnung gestellt werden.
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Dogwalking-Monatspauschalen sind monatlich im Voraus spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zu zahlen.
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Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden bei der Buchung oder auf der Rechnung angegeben.
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Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Mindful Lead weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen.
TEIL B – HUNDETRAINING UND BERATUNG
§ 5 Erstgespräch und Einzelcoaching
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Für Neukunden bildet grundsätzlich ein Erstgespräch die Grundlage für eine weitere individuelle Trainingsbegleitung.
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Im Erstgespräch werden insbesondere:
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Vorgeschichte und aktuelle Situation besprochen,
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Verhalten und mögliche Zusammenhänge analysiert,
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Ziele definiert,
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Management- und Sicherheitsmaßnahmen besprochen und
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mögliche weitere Trainingsschritte festgelegt.
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Mindful Lead kann in begründeten Fällen auf ein erneutes Erstgespräch verzichten, insbesondere bei Bestandskunden oder wenn die vorhandenen Informationen für eine verantwortungsvolle Trainingsplanung ausreichen.
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Einzelcoachings bauen in der Regel auf der im Erstgespräch vorgenommenen Einschätzung auf.
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Trainingsort und Trainingsablauf richten sich nach dem jeweiligen Thema. Das Training kann insbesondere im Wohnumfeld, im öffentlichen Raum, im Park oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
§ 6 Mitwirkung des Kunden und Trainingserfolg
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Hundetraining ist eine Dienstleistung. Mindful Lead schuldet eine fachgerechte Beratung und Anleitung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.
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Verhalten und Entwicklung eines Hundes hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von:
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Lerngeschichte,
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Gesundheit,
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Umwelt,
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Stress und Emotionen,
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Verhalten und Umsetzung des Halters,
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Trainingshäufigkeit,
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Lebensumständen sowie
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individuellen Eigenschaften des Hundes.
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Ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmter Trainingserfolg zu einem bestimmten Zeitpunkt kann daher nicht garantiert werden.
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Der Kunde verpflichtet sich, relevante Informationen zum Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
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Während des Trainings sind Sicherheitsanweisungen von Mindful Lead zu beachten.
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Setzt der Kunde entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung oder Sicherheitsanweisung eigenständig andere Maßnahmen um, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
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Während eines Trainings bleibt der Kunde grundsätzlich Führer und verantwortlich für seinen Hund, soweit Mindful Lead den Hund nicht ausdrücklich selbst übernimmt.
§ 7 Gesundheitliche Abklärung
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Mindful Lead stellt keine tierärztlichen Diagnosen.
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Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Schmerzen, Erkrankungen, hormonelle Veränderungen oder sonstige gesundheitliche Faktoren das Verhalten des Hundes beeinflussen könnten, kann Mindful Lead eine tierärztliche Abklärung empfehlen.
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Mindful Lead kann ein Training vorübergehend aussetzen oder bestimmte Übungen ablehnen, wenn eine vorherige gesundheitliche Abklärung fachlich erforderlich erscheint.
§ 8 Onlinecoaching und Videoanalyse
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Onlinecoachings werden über den jeweils vereinbarten Videokonferenzdienst durchgeführt.
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Der Kunde ist für eine ausreichend stabile Internetverbindung sowie geeignete technische Geräte verantwortlich.
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Technische Störungen auf Seiten des Kunden verlängern den vereinbarten Termin grundsätzlich nicht.
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Führt eine technische Störung auf Seiten von Mindful Lead dazu, dass ein wesentlicher Teil des Termins nicht durchgeführt werden kann, wird die ausgefallene Zeit nachgeholt oder gutgeschrieben.
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Bei einer Videoanalyse erfolgt die fachliche Einschätzung ausschließlich auf Grundlage des zur Verfügung gestellten Materials und der vom Kunden mitgeteilten Informationen.
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Kurze Videoausschnitte können immer nur einen begrenzten Ausschnitt einer Situation darstellen. Eine Videoanalyse ersetzt deshalb bei komplexen Verhaltensproblemen nicht zwingend eine persönliche Beobachtung.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der eingereichten Video-, Bild- und Tonaufnahmen berechtigt ist.
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Sind andere Personen erkennbar oder hörbar, stellt der Kunde sicher, dass deren erforderliche Zustimmung zur Aufnahme und Weitergabe vorliegt.
TEIL C – GRUPPENANGEBOTE UND SOCIAL WALKS
§ 9 Social Walks, Gruppenkurse und Workshops
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Die Teilnahme an Gruppenangeboten setzt voraus, dass Mindful Lead den Hund für das jeweilige Angebot als geeignet einschätzt.
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Mindful Lead entscheidet über:
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Gruppenzusammenstellung,
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Abstände,
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Trainingsaufbau,
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Leinenführung,
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Kontaktmöglichkeiten zwischen Hunden,
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erforderliche Managementmaßnahmen sowie
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gegebenenfalls die Nutzung eines Maulkorbs.
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Ein Social Walk ist kein unkontrolliertes gemeinsames Freilaufen oder freies Spiel der teilnehmenden Hunde.
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Direkter Hundekontakt findet nur statt, wenn Mindful Lead diesen in der konkreten Situation für sinnvoll und verantwortbar hält.
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Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass andere Teilnehmer, Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
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Mindful Lead kann einen Hund vorübergehend oder dauerhaft von einem Gruppenangebot ausschließen, wenn:
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eine sichere Durchführung nicht möglich ist,
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der Hund gesundheitlich nicht ausreichend belastbar ist,
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das Verhalten des Hundes die Gruppe erheblich beeinträchtigt oder
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erforderliche Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden.
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In einem solchen Fall kann gegebenenfalls ein geeigneteres Trainingsformat empfohlen werden.
TEIL D – DOGWALKING UND EINZELWALKS
§ 10 Aufnahme in das Dogwalking
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Vor der Aufnahme in das regelmäßige Gruppendogwalking findet ein kostenpflichtiger Probetag statt.
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Der Probetag dient insbesondere dazu, den Hund, sein Verhalten, seine Bedürfnisse und die grundsätzliche Eignung für die Betreuung kennenzulernen.
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Vor dem Probetag klären die Parteien die Voraussetzungen nach § 11 sowie organisatorische Fragen, insbesondere Abholadresse, Wochentage und gesundheitliche Besonderheiten des Hundes.
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Nach dem Probetag entscheidet Mindful Lead abschließend, ob der Hund:
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in eine bestehende Gruppe aufgenommen werden kann,
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zunächst weitere Eingewöhnung benötigt,
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für eine andere Gruppe geeigneter ist oder
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derzeit nicht für das Gruppendogwalking geeignet ist.
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Ein absolvierter Probetag begründet keinen Anspruch auf einen dauerhaften Dogwalking-Platz.
§ 11 Voraussetzungen für Dogwalking und Einzelwalks
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Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich:
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eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung,
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eine Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip,
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ein dem Alter und Gesundheitszustand angemessener Impfschutz,
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eine angemessene Parasitenprophylaxe,
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ein gesundheitlicher Zustand, der die jeweilige Betreuung zulässt sowie
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beim Gruppendogwalking eine grundsätzlich ausreichende Führbarkeit des Hundes.
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Für das Gruppendogwalking soll ein grundsätzlich vorhandener und unter geeigneten Bedingungen ausreichend verlässlicher Rückruf bestehen.
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Aus einem vorhandenen Rückruf ergibt sich kein Anspruch darauf, dass der Hund ohne Leine geführt wird.
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Der Kunde stellt sicher, dass seine Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Schäden umfasst, die entstehen können, während der Hund durch eine dritte Betreuungsperson beziehungsweise einen Tierhüter geführt wird.
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Mindful Lead kann entsprechende Nachweise verlangen.
§ 12 Informationspflichten des Kunden
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Der Kunde informiert Mindful Lead vor Beginn der Betreuung vollständig über alle für den Hund und seine sichere Betreuung relevanten Umstände.
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Hierzu gehören insbesondere:
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Erkrankungen und Verletzungen,
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Schmerzen oder körperliche Einschränkungen,
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Allergien,
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Medikamenteneinnahme,
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bekannte Unverträglichkeiten,
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Ängste,
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ausgeprägtes Jagdverhalten,
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Weglauftendenzen,
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Ressourcenverteidigung,
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Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren,
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frühere Beißvorfälle,
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behördliche Auflagen,
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bekannte Besonderheiten beim Transport,
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Läufigkeit,
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Scheinträchtigkeit sowie
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wesentliche Veränderungen des Verhaltens.
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Änderungen sind Mindful Lead unverzüglich mitzuteilen.
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Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder falsch angegeben und entsteht dadurch ein Sicherheitsrisiko, kann Mindful Lead die Betreuung sofort aussetzen.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 13 Erkrankungen, Medikamente und Läufigkeit
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Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder deutlichen Krankheitssymptomen können nicht am Dogwalking teilnehmen.
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Dies gilt insbesondere bei:
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Fieber,
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akutem Erbrechen,
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akutem Durchfall,
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ansteckenden Hauterkrankungen,
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erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigung oder
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einem Zustand, bei dem eine Teilnahme aus Gründen des Tierwohls nicht vertretbar ist.
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Bei geringfügigen gesundheitlichen Einschränkungen entscheidet Mindful Lead nach Rücksprache mit dem Kunden, ob und in welcher Form eine Betreuung möglich ist.
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Medikamente werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache verabreicht.
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Läufige Hündinnen werden nicht pauschal vom Dogwalking ausgeschlossen.
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Ob eine Teilnahme während der Läufigkeit möglich ist, wird individuell anhand des jeweiligen Hundes, der aktuellen Gruppe, des Verlaufs der Läufigkeit und der konkreten Betreuungssituation entschieden.
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Mindful Lead kann während der Läufigkeit vorübergehend eine andere Betreuungsform empfehlen oder die Teilnahme an einzelnen Gruppenterminen aussetzen, wenn dies für die Sicherheit oder Ruhe der Gruppe erforderlich ist.
§ 14 Ausrüstung
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Der Kunde stellt grundsätzlich eine geeignete und sicher sitzende Ausrüstung zur Verfügung.
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Hierzu gehören je nach Hund insbesondere:
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Halsband oder Geschirr,
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geeignete Leine und
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falls erforderlich ein gut sitzender und ausreichend antrainierter Maulkorb.
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Mindful Lead kann die Nutzung ungeeigneter, beschädigter oder unsicherer Ausrüstung ablehnen.
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Soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, darf Mindful Lead geeignete eigene Sicherungsausrüstung verwenden.
§ 15 Freilauf
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Ein Freilauf erfolgt ausschließlich:
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an Orten, an denen dies rechtlich zulässig ist,
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wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und
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wenn Mindful Lead den Freilauf in der konkreten Situation für verantwortbar hält.
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Eine Zustimmung zum Freilauf begründet keinen Anspruch darauf, dass der Hund bei jedem Walk abgeleint wird.
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Mindful Lead kann jederzeit entscheiden, den Hund angeleint oder an einer Schleppleine zu führen.
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Der Kunde kann eine erteilte Freigabe zum Freilauf jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 16 Gruppenzusammenstellung
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Mindful Lead stellt Dogwalking-Gruppen nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zusammen.
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Berücksichtigt werden insbesondere:
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Sozialverhalten,
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Verträglichkeit,
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Erregungslage,
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Aktivitätsniveau,
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körperliche Belastbarkeit,
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Tempo,
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Führbarkeit,
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Alter,
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individuelle Bedürfnisse sowie
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die bestehende Gruppendynamik.
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Mindful Lead kann Gruppenzusammenstellungen jederzeit verändern, wenn dies aus fachlichen oder organisatorischen Gründen sinnvoll ist.
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Die Anzahl gleichzeitig geführter Hunde richtet sich nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie nach der fachlichen Einschätzung von Mindful Lead.
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Auch wenn rechtlich oder behördlich eine höhere Anzahl möglich wäre, kann Mindful Lead die Gruppe kleiner halten.
§ 17 Abholung, Rückgabe und Zeitangaben
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Die Abholung und Rückgabe erfolgt an dem individuell vereinbarten Ort.
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Abhol- und Rückgabezeiten können innerhalb vereinbarter Zeitfenster variieren.
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Verkehrsaufkommen, Baustellen, Wetter, die Reihenfolge der Abholungen, besondere Bedürfnisse einzelner Hunde oder unvorhersehbare Ereignisse können zu zeitlichen Verschiebungen führen.
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Soweit keine feste Uhrzeit ausdrücklich vereinbart wurde, stellt eine ungefähre Zeitangabe keine garantierte minutengenaue Abhol- oder Rückgabezeit dar.
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Beim Gruppendogwalking bezieht sich eine angegebene Spaziergangsdauer grundsätzlich auf die eigentliche Zeit des gemeinsamen Walks beziehungsweise den Aufenthalt im Auslaufgebiet. Abhol- und Rückfahrtzeiten kommen hinzu.
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Beim Einzelwalk richtet sich die Dauer nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
§ 18 Zugang zur Wohnung und Schlüssel
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Soweit Mindful Lead zur Abholung oder Rückgabe des Hundes einen Schlüssel erhält, wird dessen Übergabe dokumentiert.
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Schlüssel werden sorgfältig und grundsätzlich ohne unmittelbar erkennbare Adresskennzeichnung verwahrt.
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Der Kunde gestattet Mindful Lead den Zutritt zu den für die Abholung und Rückgabe des Hundes erforderlichen Bereichen.
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Eine Nutzung der Wohnung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
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Der Kunde informiert Mindful Lead insbesondere über:
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Alarmanlagen,
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besondere Schließsysteme,
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weitere Tiere im Haushalt,
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relevante Sicherheitsvorkehrungen sowie
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sonstige Besonderheiten beim Betreten der Wohnung.
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Kann der Hund aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht übernommen werden, insbesondere wegen eines nicht funktionierenden Schlüssels, fehlender Zutrittsmöglichkeit oder fehlender Übergabemöglichkeit, gelten die Regelungen über kurzfristige Absagen entsprechend.
§ 19 Transport
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Hunde werden im Fahrzeug von Mindful Lead gesichert transportiert.
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Für Kundenhunde erfolgt der Transport grundsätzlich in geeigneten gesicherten Einzelboxen.
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Das Fahrzeug verfügt über geeignete Maßnahmen zur Belüftung und Temperaturkontrolle.
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Wasser wird entsprechend dem Bedarf der Hunde zur Verfügung gestellt.
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Der Kunde erklärt sich mit dem Transport seines Hundes im Rahmen des Dogwalkings beziehungsweise einer vereinbarten Betreuung einverstanden.
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Mehrere Hunde können gleichzeitig im selben Fahrzeug transportiert werden, werden dabei jedoch entsprechend dem vorgesehenen Transportkonzept voneinander gesichert.
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Mindful Lead kann einen Transport abbrechen oder einen Hund vorübergehend nicht transportieren, wenn dessen Zustand oder Verhalten einen sicheren oder tierschutzgerechten Transport nicht zulässt.
§ 20 Wetter und außergewöhnliche Bedingungen
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Dogwalking findet grundsätzlich auch bei normalem Regen, Kälte und üblichen winterlichen Wetterbedingungen statt.
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Bei Bedingungen, die eine reguläre Durchführung für Hunde oder Menschen unvertretbar machen, kann Mindful Lead den Ablauf anpassen.
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Hierzu zählen insbesondere:
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extreme Hitze,
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Sturm oder amtliche Unwetterwarnungen,
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starke Glätte,
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extreme Kälte,
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außergewöhnlich schlechte Luftqualität,
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Wald- oder Flächenbrandgefahr sowie
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andere erhebliche Gefahrenlagen.
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Mögliche Anpassungen sind insbesondere:
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Änderung der Route,
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Veränderung der Startzeit,
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kürzere körperliche Belastung,
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mehr Ruhe- oder Wasserpausen,
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Ersatz eines Teils des Spaziergangs durch geeignete Betreuung oder Beschäftigung oder
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vollständige Absage.
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Wird die Betreuung durchgeführt und lediglich aus Gründen des Tierwohls angepasst, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.
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Wird ein Termin durch Mindful Lead vollständig abgesagt, gelten die Regelungen in § 25.
§ 21 Tierärztlicher Notfall
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Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung, versucht Mindful Lead grundsätzlich zunächst, den Kunden oder die angegebene Notfallkontaktperson zu erreichen.
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Ist eine Rücksprache nicht rechtzeitig möglich und erscheint eine tierärztliche Versorgung erforderlich, ist Mindful Lead berechtigt, im Interesse des Hundes:
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den vom Kunden angegebenen Tierarzt,
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einen erreichbaren Tierarzt oder
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eine geeignete Tierklinik
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aufzusuchen.
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Mindful Lead darf die aus tierärztlicher Sicht erforderliche Erstversorgung veranlassen, soweit eine vorherige Rücksprache mit dem Kunden nicht möglich ist.
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Tierarzt-, Klinik-, Medikamenten- und sonstige Behandlungskosten trägt der Kunde, soweit die Ursache nicht von Mindful Lead zu vertreten ist.
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Ein dadurch entstehender erheblicher zusätzlicher Fahr- oder Betreuungsaufwand kann dem Kunden nach vorher vereinbarten beziehungsweise üblichen Sätzen berechnet werden, soweit der Notfall nicht von Mindful Lead zu vertreten ist.
22 Regelmäßige Dogwalking-Plätze und Monatspauschalen
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Ein regelmäßiger Dogwalking-Platz reserviert für den Hund einen wiederkehrenden Platz an den vereinbarten Wochentagen.
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Die vereinbarte Monatspauschale ist deshalb keine Abrechnung einzelner Walks, sondern die Vergütung für den dauerhaft reservierten Betreuungsplatz einschließlich der damit verbundenen Kapazitätsplanung.
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Die Monatspauschale bleibt deshalb grundsätzlich gleich, unabhängig davon, ob ein Kalendermonat aufgrund seiner Länge vier oder fünf entsprechende Wochentage enthält.
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An gesetzlichen Feiertagen in Berlin findet grundsätzlich kein reguläres Dogwalking statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeboten wird.
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Gesetzliche Feiertage sind bei der Kalkulation der Monatspauschale berücksichtigt und führen nicht zu einer anteiligen Reduzierung.
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Vom Kunden abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine mindern die Monatspauschale grundsätzlich nicht, da der vereinbarte Platz weiterhin für den Hund reserviert wird.
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Soweit auf einer geeigneten anderen Tour ein Platz verfügbar ist, kann Mindful Lead freiwillig einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
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Geplanter Urlaub des Kunden von insgesamt bis zu zwei Vertragswochen pro Kalenderjahr kann anteilig gutgeschrieben werden, wenn die Abwesenheit mindestens 14 Tage vorher in Textform angekündigt wurde.
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Nicht genutzte Urlaubsgutschriften können nicht auf ein folgendes Kalenderjahr übertragen werden.
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Fällt eine vereinbarte Betreuung vollständig aus Gründen aus, die Mindful Lead zu vertreten hat, wird der betroffene Termin nach Möglichkeit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
TEIL E – TERMINE, ABSAGEN UND VERTRAGSLAUFZEIT
§ 23 Absage von Einzeltraining, Erstgespräch, Onlinecoaching und Social Walk
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Einzeltermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
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Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung verlangt werden.
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Dies gilt nicht, soweit Mindful Lead durch die Absage Aufwendungen erspart oder den Termin anderweitig vergeben kann.
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Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Mindful Lead überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Kann der Termin vollständig anderweitig vergeben werden, entfällt eine Stornierungsgebühr.
§ 24 Absage von Probetagen und Einzelwalks
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Probetage und einzeln gebuchte Walks können bis zum Vortag um 18:00 Uhr kostenfrei abgesagt werden.
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Bei einer späteren Absage oder wenn der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht übernommen werden kann, kann der vereinbarte Preis berechnet werden.
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Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe werden berücksichtigt.
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Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Für regelmäßige Dogwalking-Monatsplätze gelten vorrangig die Regelungen des § 22.
§ 25 Absage durch Mindful Lead
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Muss Mindful Lead einen Termin absagen, wird der Kunde so früh wie möglich informiert.
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Bei Einzelterminen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
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Wird kein Ersatztermin vereinbart, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die ausgefallene Leistung erstattet oder gutgeschrieben.
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Bei regelmäßigen Dogwalking-Plätzen wird ein von Mindful Lead vollständig abgesagter Termin nach Möglichkeit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
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Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 26 Verspätung
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Verspätet sich der Kunde zu einem vereinbarten Trainingstermin, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend.
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Der vereinbarte Preis bleibt bestehen.
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Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten ohne vorherige Nachricht kann Mindful Lead den Termin als nicht wahrgenommen behandeln.
§ 27 Gruppenkurse und Workshops
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Bei Kursen, Workshops und anderen Veranstaltungen mit mehreren oder fest reservierten Plätzen gelten ergänzend folgende Stornierungsbedingungen:
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bis 14 Tage vor Veranstaltungs- oder Kursbeginn: kostenfreie Stornierung,
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13 bis 7 Tage vorher: 50 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr,
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weniger als 7 Tage vorher oder bei Nichterscheinen: bis zu 100 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.
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Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Kann der frei werdende Platz anderweitig vergeben werden, werden hierdurch ersparte beziehungsweise anderweitig erzielte Einnahmen berücksichtigt.
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Nach Beginn eines mehrteiligen Kurses besteht für vom Kunden nicht wahrgenommene einzelne Termine grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
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Ersatztermine für versäumte Kurseinheiten werden nur angeboten, wenn dies organisatorisch möglich und ausdrücklich vereinbart ist.
§ 28 Trainingspakete und Mehrfachkarten
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Soweit Mindful Lead Trainingspakete oder Mehrfachkarten anbietet, ergeben sich:
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Anzahl der enthaltenen Einheiten,
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Gültigkeitszeitraum,
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Preis sowie
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gegebenenfalls besondere Buchungsbedingungen
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aus dem jeweiligen Angebot.
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Pakete und Mehrfachkarten sind grundsätzlich auf den bei der Buchung angegebenen Kunden und Hund bezogen und nicht ohne Zustimmung von Mindful Lead übertragbar.
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Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 29 Laufzeit und Kündigung regelmäßiger Dogwalking-Verträge
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Vereinbarungen über regelmäßige Dogwalking-Monatsplätze werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Ein wichtiger Grund für Mindful Lead kann insbesondere vorliegen, wenn:
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wesentliche Informationen zum Hund vorsätzlich oder wiederholt verschwiegen werden,
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trotz Mahnung erhebliche Zahlungsrückstände bestehen,
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erforderliche Sicherheitsmaßnahmen wiederholt nicht eingehalten werden,
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eine sichere Betreuung des Hundes dauerhaft nicht mehr möglich ist,
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sich das Verhalten oder der Gesundheitszustand des Hundes wesentlich verändert und eine Fortführung der Betreuung nicht verantwortbar erscheint oder
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das Verhalten des Kunden eine vertrauensvolle oder sichere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
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Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Abmahnung beziehungsweise Abhilfefrist.
TEIL F – HAFTUNG UND SICHERHEIT
§ 30 Verantwortung und Haftung
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Mindful Lead haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt:
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bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
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bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mindful Lead nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
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Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Die gesetzliche Tierhalterhaftung des Halters bleibt unberührt.
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Ebenso bleiben gesetzliche Verantwortlichkeiten von Mindful Lead während der übernommenen Beaufsichtigung des Hundes unberührt.
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Hunde sind Lebewesen, deren Verhalten trotz sorgfältiger Einschätzung und Betreuung nicht in jeder Situation vollständig vorhersehbar ist.
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Insbesondere bei Begegnungen zwischen Hunden, Bewegung im Gelände sowie gruppendynamischen Situationen verbleibt ein allgemeines Restrisiko. Diese Regelung schränkt die gesetzliche Haftung von Mindful Lead nicht ein.
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Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf falschen oder verschwiegenen Angaben über seinen Hund beruhen.
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Dies gilt insbesondere, wenn wesentliche Informationen über:
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Aggressionsverhalten,
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Beißvorfälle,
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Gesundheitsprobleme,
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behördliche Auflagen,
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Unverträglichkeiten oder
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besondere Sicherheitsrisiken
nicht mitgeteilt wurden.
TEIL G – URHEBERRECHT, DATENSCHUTZ UND AUFNAHMEN
§ 31 Trainingsunterlagen und geistiges Eigentum
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Von Mindful Lead erstellte:
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Trainingspläne,
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Handouts,
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Texte,
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Grafiken,
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Videoanalysen,
-
Übungen,
-
Präsentationen und
-
sonstige Unterlagen
-
sind, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt.
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Eine Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Mindful Lead nicht gestattet, soweit hierfür urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte bestehen.
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Aufzeichnungen von Trainings, Onlinecoachings oder Gesprächen durch den Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mindful Lead.
§ 32 Fotos und Videos durch Mindful Lead
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Fotos oder Videos eines Hundes können nach vorheriger Absprache zu Trainings- oder Betreuungszwecken angefertigt werden.
-
Eine Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, in Printmedien oder zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung.
-
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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Die Teilnahme an einer Leistung von Mindful Lead ist nicht davon abhängig, dass einer werblichen Veröffentlichung von Fotos oder Videos zugestimmt wird.
§ 33 Datenschutz
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Mindful Lead verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf mindfullead.de.
TEIL H – WIDERRUFSRECHT
§ 34 Widerrufsrecht für Verbraucher
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Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
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Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
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Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn und einen gegebenenfalls zu zahlenden Wertersatz.
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Nach vollständiger Erbringung einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich dem Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
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Soweit für eine bestimmte, auf einen festen Termin oder Zeitraum bezogene Leistung gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert.
TEIL I – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 35 Verbraucherstreitbeilegung
Mindful Lead ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 36 Anwendbares Recht
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
§ 37 Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform dokumentiert werden.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 30. September 2026