Hundesteuer in Berlin: Anmeldung, Kosten und aktuelle Anlaufstellen

Hundesteuer-Berlin

Wer in Berlin einen Hund hält, muss zwei Dinge auseinanderhalten: die ordnungsrechtliche Registrierung im zentralen Hunderegister und die steuerliche Anmeldung. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Ablauf einfacher: Die An- oder Abmeldung beim Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche An- oder Abmeldung beim Finanzamt.

Dieser Überblick fasst den aktuellen Stand der offiziellen Berliner Stellen zusammen. Verbindlich sind immer die verlinkten Behördeninformationen und der persönliche Steuerbescheid.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Jeder dauerhaft in Berlin gehaltene Hund muss im zentralen Hunderegister registriert werden.
  • Die Anmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
  • Alternativ ist eine direkte steuerliche Anmeldung beim Finanzamt möglich. Dann muss der Hund zusätzlich im Hunderegister registriert werden.
  • Die steuerliche Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Hundes oder nach dem Umzug nach Berlin erfolgen. Ist der Hund jünger als drei Monate, gilt die Frist innerhalb der ersten vier Lebensmonate.
  • Die Hundesteuer beträgt 120 € pro Jahr für den ersten Hund und 180 € pro Jahr für jeden weiteren Hund.
  • Das Berliner Hundesteuergesetz sieht keine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde vor.
  • Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben.

Quelle: FAQ Hundesteuer der Berliner Finanzverwaltung

Hund in Berlin anmelden

Empfohlener Weg: Anmeldung beim Hunderegister

Wer dauerhaft einen Hund in Berlin hält, muss ihn im zentralen Hunderegister registrieren. Die Registrierung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt die Anmeldung beim Hunderegister zugleich die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist dann normalerweise nicht erforderlich.

Alternative: direkte Anmeldung beim Finanzamt

Die steuerliche Anmeldung kann auch direkt über ELSTER oder schriftlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfolgen. In diesem Fall bleibt die zusätzliche Registrierung im Hunderegister erforderlich.

Nach der steuerlichen Anmeldung verschickt das Finanzamt den Steuerbescheid nach Angaben des Service-Portals durchschnittlich nach etwa vier Wochen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

Nach dem aktuellen Stand der Berliner Finanzverwaltung beträgt die Hundesteuer:

  • 120 € pro Jahr für den ersten Hund;
  • 180 € pro Jahr für jeden weiteren Hund.

Eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde sieht das Berliner Hundesteuergesetz nicht vor. Unabhängig davon können für gefährliche Hunde zusätzliche ordnungsrechtliche Regeln gelten. Diese sind von der Hundesteuer zu unterscheiden.

Die konkrete Festsetzung und die Fälligkeit ergeben sich aus dem Steuerbescheid. Möglich sind Überweisung oder – nach Erteilung eines Mandats – SEPA-Lastschrift.

Gibt es in Berlin noch eine Hundesteuermarke?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Hunde in Berlin keine Hundesteuermarke mehr tragen. Die Finanzämter geben deshalb keine Hundesteuermarken mehr aus. Als steuerliches Dokument erhalten Halterinnen und Halter weiterhin einen Steuerbescheid.

Steuerbefreiung und nichtsteuerbare Hundehaltung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung möglich sein. Die Berliner Verwaltung nennt beispielsweise Blindenführhunde, bestimmte Assistenz-, Sanitäts- und Rettungshunde, für fünf Kalenderjahre aus anerkannten Tierschutzeinrichtungen aufgenommene Hunde sowie bestimmte persönliche Leistungsbezüge.

Eine Befreiung tritt nicht automatisch ein. Sie muss mit den erforderlichen Nachweisen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Auch eine nichtsteuerbare Hundehaltung – etwa in bestimmten betrieblichen oder organisatorischen Konstellationen – muss dem Finanzamt angezeigt werden.

Offizielle Dienstleistung: Steuerbefreiung beantragen oder Nichtsteuerbarkeit anzeigen

Hund abmelden oder Daten ändern

Wird ein Hund nicht mehr gehalten oder zieht die Halterin beziehungsweise der Halter aus Berlin weg, muss der Hund abgemeldet werden. Die Abmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Abmeldung beim Finanzamt.

Wer ausschließlich beim Finanzamt abmeldet, muss den Hund zusätzlich beim Hunderegister abmelden. Bei einem Umzug innerhalb Berlins ist keine steuerliche Abmeldung nötig; dem Finanzamt muss jedoch die neue Anschrift mitgeteilt werden. Die Daten im Hunderegister sollten ebenfalls aktuell gehalten werden.

Offizielle Dienstleistung: Hund steuerlich abmelden

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Berlin

Muss jeder Hund in Berlin angemeldet werden?

Jeder dauerhaft in Berlin gehaltene Hund muss im zentralen Hunderegister registriert werden. Für privat gehaltene Hunde besteht grundsätzlich außerdem Hundesteuerpflicht, sofern keine Befreiung oder Nichtsteuerbarkeit vorliegt.

Reicht die Anmeldung beim Hunderegister aus?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die An- und Abmeldung beim Hunderegister zugleich als steuerliche An- und Abmeldung. Wer stattdessen direkt beim Finanzamt anmeldet, muss den Hund zusätzlich im Hunderegister registrieren.

Welche Anmeldefrist gilt?

Die steuerliche Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Hundes oder nach dem Umzug nach Berlin erfolgen. Ist der Hund jünger als drei Monate, muss die Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate erfolgen.

Wie hoch ist die Steuer für mehrere Hunde?

Für den ersten Hund werden 120 € im Jahr erhoben, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.

Müssen gefährliche Hunde mehr Hundesteuer zahlen?

Nein. Nach Auskunft der Berliner Finanzverwaltung sieht das Berliner Hundesteuergesetz keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor. Davon unabhängig gelten möglicherweise besondere Vorschriften nach dem Berliner Hundegesetz.

Wo stelle ich einen Antrag auf Steuerbefreiung?

Der Antrag wird mit den erforderlichen Nachweisen beim zuständigen Finanzamt gestellt. Die offizielle Dienstleistungsseite nennt die Voraussetzungen und stellt den Online- beziehungsweise Papierweg bereit.

Gibt es noch eine Hundesteuermarke?

Nein. Die Tragepflicht ist seit dem 1. Januar 2024 entfallen; die Finanzämter geben keine Marken mehr aus.

Offizielle Informationen

Zuletzt anhand der oben verlinkten offiziellen Berliner Quellen geprüft: 24. August 2026. Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft des Hunderegisters oder des zuständigen Finanzamts.